Donnerstag, 9. Juni 2016

Die Junkalor unterliegt nicht der Eichpflicht, da es sich nicht um die Verwendung in der Heilkunde handelt, schreibt Referent Jens Meier von der Eichdirektion des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen. Eichdirektion

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

... und dann wurde @_FriedrichMerz der @bundeskanzler . https://t.co/rAwQawGn9F — Komparse im Leben Dritter (@ChristineSalzer) June 10, 20...