Montag, 4. Juni 2018

FB 9:35 5 Jahre später ist es nun normal, wenn dich jemand nach 5 Gesprächsminuten als schwerkrank und nicht förderfähig einstuft: Arbeitsamtsgutachten korrigieren so Arbeitslosenstatistik. Als Lösung bekommst du daraufhin von der Rehastelle der Arbeitsagentur die Unterbringung in einer medizinischen Rehaeinrichtung empfohlen, der nicht zwingend die berufliche Reha zu folgen braucht. Denn die müsste im Gegensatz zur medizinischen Reha das Arbeitsamt finanzieren. #Teilhabe #Aufenthaltsbestimmung

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