Montag, 29. Juli 2019

16:32 Die Briefwahl darf nicht der einzige Zugangsweg zur Vorabeinsichtnahme in den eigenen Stimmzettel bleiben. Denn Aufkreuzen und Ankreuzen ist zielführender, wenn zumindest der Musterstimmzettel in lesbarem Druckformat als PDF vorher auf https://wahlen.sachsen.de/landtagswahl-1-september-2019-6424.html verfügbar ist. Sonst ist es genauso albern wie der Wahlomat von Krügers Gnaden. Auch ein noch so nettes Uwe-Groke-Double ersetzt keinen entsprechenden Link. Wohl dem, der trotz Nichtratifizierung der UN-BRK in Sachsen wählen darf, das sich auch nach Europawahlrechtsnovelle des Bundestages nicht zu blöd ist den § 12 SächsWahlG aufrechtzuerhalten.

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