Dienstag, 2. Juni 2020

Eskalation 13:42 Aus dem Alter, in dem man ihn frühreif nennen konnte, war er schon herausgewachsen. Er fiel eher in die Kategorie chronisch gelangweilt.
Sexarbeit 20:30 Das Ausnutzen von Zwangslagen, Zuhälterei und Ausbeutung hingegen ist grundsätzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt (§ 232 f. StGB).

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