Donnerstag, 11. Februar 2021

Erwerbsunfähigkeit ermöglicht das vorzeitige Ausgrenzen missliebiger Zeitgenossen und schafft dadurch Schattenmärkte. Wer die gewerbsmäßig fördern darf, fördert vorsätzlich Armut. Das SGB darf nicht gegen Bürger einsetzbar sein, indem es den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erschwert. Erwerbsunfähigkeit kaschiert Berufsverbot.

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