Freitag, 27. Mai 2016

In einem Partnerschafts-Vertrag sollte geregelt werden:
  • wie werden Arbeits- und Elternzeit aufgeteilt, wenn ein Baby kommt,
  • wer macht was im Haushalt,
  • wie werden Altersvorsorgeverträge weitergeführt, wenn einer zu Hause bleibt,
  • wie lange wird eventuell Unterhalt gezahlt und wie viel, wenn die Ehe auseinander geht.

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Dann muss die Ukraine ja regelrecht aufblühen, seitdem keine Russen mehr dort um politisches Asyl bitten. @blackrock https://t.co/WCoNu3nYO...