Deutscher Bundestag
Stenografscher Bericht
240. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzeszur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungenvon ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtsvon Betreuten
Drucksachen 18/11240, 18/11617, 18/11822
Nr. 5
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses
für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 18/12842
Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich
sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist so beschlossen.1)
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz empfehlt in seiner Beschlussempfehlung
auf Drucksache 18/12842, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen
18/11240 und 18/11617 in der Ausschussfassung
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um
das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen
zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis
angenommen.
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