Dienstag, 27. Juni 2017

Deutscher Bundestag Stenografscher Bericht 240. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. Juni 2017

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzeszur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungenvon ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtsvon Betreuten Drucksachen 18/11240, 18/11617, 18/11822 Nr. 5 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/12842 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist so beschlossen.1) Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12842, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/11240 und 18/11617 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.

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