Sonntag, 14. Juli 2024

7:48 Zuerst würde ich die Nebeneinkünfte des Therapeuten offenlegen lassen, um die Diagnose zu verifizieren. Dann würde ich dem Heilpraktiker deines Vertrauens vorschlagen, eine Sammelklage gegen dessen Sponsoren anzustrengen. Bis dahin vertraue auf deinen hoffentlich noch gesunden Verstand, wenn du die Lücke von SGB5 und SGB9 zu „wuppen“ versuchst.

8:49 Da ihr offenbar unterschiedliche Vorstellungen von Müll habt, würde ich drei Kategorien einführen und dafür
gleichgroße, verschließbare Körbe, die deine Enkelin mag, bereitstellen:
1. Korb: das, was du magst, sie aber nicht,
2. Korb: das was ihr beide mögt,
3. Korb: das was nur sie mag.
Danach macht einen Plan, in dem ihr in drei Spalten mit Zeitangabe protokolliert,
a) welchen Gegenstand ihr gemeinsam entnehmt,
b) welchen nur sie und
c) welchen immer wieder nur du.
Dann siehst du,
1. was nie entnommen wurde und
2. wie gut ihr euch kennt.

 8:57 Um Schummeln zu vermeiden, hilft euch euer Sicherheitsberater in Sachen Fluchtwege bestimmt gern. Wenn Entnahme nur nach vorherigem digitalen Eintrag möglich ist, wäre das gleichzeitig Rechtschreibtraining (wobei die Deutungshoheit für die korrekte Schreibweise eindeutig auf Seiten des Korbinhabers liegen sollte). Vor der nächsten Anschaffung sollte gelten: Wer etwas nicht mag, braucht die Anschaffung nur bis zu 50 Prozent bezuschussen. das wäre also auch für deine Enkelin und ihr Taschengeld kostendämpfend.

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