Samstag, 17. Juni 2017

Zimmerlautstärke beträgt für Musik am Tag maximal 50 Dezibel und nachts maximal 35 Dezibel. Lautere Musik stellt einen Mangel dar und kann, wenn sie ihnen den Schlaf raubt, zu Gesundheitsproblemen führen. Es ist daher in der Regel eine Mietminderung möglich, wenn im Mietvertrag nicht explizit auf eventuelle Lärmentwicklungen hingewiesen wird, weil sich im Mietshaus z. B. auch eine Bar im Erdgeschoss befindet. Wurde die Miete vom lärmgeplagten Mieter rechtmäßig gemindert, kann der Vermieter vom lärmenden Mieter Schadenersatz verlangen. Der hat immerhin den Hausfrieden gestört und so die Mietminderung herbeigeführt.
Lärm 7:21 Bohren, Hämmern, Trampeln, laute Musik oder Geschrei

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