Montag, 18. Januar 2016

Anfrage beim Europäischen Gerichtshof


-----Ursprüngliche Nachricht-----
From: Presseinfo-DE
Sent: Tuesday, January 19, 2016 2:47 PM
Subject: RE: Hunger im Fernsehen
Sehr geehrte Frau Salzer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider können wir Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht direkt helfen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat keine Zuständigkeit für Beschwerden oder Klagen von Bürgern gegen andere Bürger oder gegen Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen nationaler Behörden.
Für derartige Anliegen sind in erster Linie die nationalen Gerichte zuständig. Diese können sich gegebenenfalls mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof wenden, wenn sie Zweifel an der Auslegung oder Gültigkeit einer entscheidungserheblichen Vorschrift des Unionsrechts haben.
Der Presse- und Informationsdienst ist nicht befugt, Rechtsberatungen vorzunehmen.
Vielleicht kann Ihnen der allgemeine Infodienst für Fragen zur EU, europe direct, weiterhelfen, Näheres dazu finden Sie unter http://europa.eu/contact/index_en.htm.
Im Übrigen ist der Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg), der ausschließlich für Unionsrecht zuständig ist, nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg zu verwechseln, bei dem Bürger unter bestimmten Voraussetzungen, in der Regel erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe, eine Beschwerde wegen Verletzung von Menschenrechten einlegen kann. Informationen, um mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Kontakt zu treten, finden Sie unter http://www.echr.coe.int/ECHR/EN/Bottom/Contact.
Mit freundlichen Grüßen
G.Scherer
______________________________
Gerichtshof der Europäischen Union
Presse- und Informationsdienst
deutschsprachige Abteilung
Tel: 00352 4303-3645
 -----Original Message-----

Sent: lundi 18 janvier 2016 9:39
To: Presseinfo-DE
Subject: Hunger im Fernsehen
Importance: High
Wie ist die Rechtsbasis, wenn ein Privatsender mit Millionenquote, seine Protagonisten vor laufender Kamera über mehrere Tage fehlernähren oder hungern lässt, wie es nach Aussagen eines ehemaligen Teilnehmers beim Dschungelcamp geschah und wahrscheinlich auch noch geschieht? Welche Möglichkeit gibt es, gegen den Produzenten vorzugehen?


Anfrage beim australischen Botschafter
Sent: Monday, January 18, 2016 9:44 PM
Subject: Anfrage zu australischem Recht für Deutsche in Australien
Lieber David,
wie ist die Rechtsbasis, wenn ein deutscher Privatsender mit Millionenquote in Australien seine Protagonisten vor laufender Kamera über mehrere Tage fehlernähren oder hungern lässt, wie es nach Aussagen eines ehemaligen Teilnehmers beim Dschungelcamp geschah und wahrscheinlich auch noch geschieht? Welche Möglichkeit gibt es, gegen den Produzenten vorzugehen?
Herzlich
Christine


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