Die Freiheit Dritter im öffentlichen Raum physisch einzuengen, darf nur anlassbezogen erfolgen. Der abgebildete Polizist wendet meines Erachtens nach mehr Gewalt resp.körperliche Nähe als erforderlich dazu an. Es ist von daher abmahnbares Verhalten. Er wirkt überlastet und gereizt und entspricht damit nicht dem Berufsbild, schließlich ist er Beamter und keine Honorarkraft, die Diva mimen darf: "...der Film ist auch gerissen. Also Kinder, für heute ist Feierabend, die Leiche dreh'n wir morgen ab.“ (frei nach Reinhardt Mey) Die Dienstanweisung will ich sehen, die dem einen derartigen Handlungsspielraum gibt. Der kommuniziert die Personendatenerhebung, als wäre es eine Vorwende-Reanimation im Todesstreifen. Und selbst da wäre der Umgang mehr als kindisch. Abmahnung ist das Mindeste, was ich vom dortigen Stadtrat verlangen würde und zwar für das gesamte Team und nicht nur für den Möchtegern-Arni. Die haben sein Verhalten mit ihrer Choreografie erzwungen.
all you own owns you.
Galerist
Gerümpeldealer 15:38 Hochzeitsausstatter
Orangenhaut?
vision 19.2. 2003 um 13:07 Die Terrororganisation El Kaida ist in der Schweiz verboten worden. Es ist die erste derartige Maßnahme seit über 50 Jahren, wie Justizministerin Ruth Metzler erklärte. Der Schritt erfolge präventiv, Strukturen der in die Terroranschläge in den USA verwickelten Gruppierung seien bisher nicht festgestellt worden. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat Afghanistan Hilfe für den Aufbau nach dem Sturz der Taliban in Aussicht gestellt. 24.10. 2001 um 16:40 vision autist im all
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