Sent: Monday, November 28, 2016 12:24 PM
To: behindertenbeauftragte@dresden.de ;
ag-inklusion@lists.piratenpartei.de
; poststelle@bmjv.bund.de ; vorstand@bpe-online.de
Subject: Forderung: Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich
(Ausgangspunkt: Gerichtsverfassungsgesetz, EMöGG Artikel1
§186)
Hallo,
heute bin ich durch Abgeordnetenwatch und dessen Forderung nach Transparenz
in öffentlichen Einrichtungen
auf den Gesetzentwurf zur
Teilhabe Blinder und Gehörloser bei Gerichtsverfahren
gestoßen und war einigermaßen erschüttert, dass Stimmenhörer dabei überhaupt
nicht erfasst und damit faktisch ausgegrenzt werden. Besonders beim Umsetzen des
PsychKG hat das dramatische und dauerhafte Auswirkungen auf die
Biografie des
Stimmenhörers. Daher nun meine Forderung:
In der Mediathek der Behörde, Einrichtung oder des Veranstalters (Stadtrat, Ortsbeirat usw.) muss der kontinuierliche Zugriff auf Liveprotokoll & Livestream des hinzugekommenen Datenbestandes gewährleistet werden. Zugriffskosten aufs Archiv müssen insbesondere bei Stimmenhörern durch den Inhaber der Mediathek übernommen werden.
Hier der Link zum bisherigen Entwurf:
Nochmals das Ausgangsproblem:
BEIM GESETZENTWURF der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG), Artikel1 §186 Absatz3” WERDEN STIMMENHÖRER wie ich, die Untertitel, die im Sinne eines Liveprotokolls stehenbleiben, UND das wiederholbare Einblenden der Livestream-Stimmen zum Überbrücken der eigenen Wahrnehmungsstörung insbesondere in zugespitzten Situationen brauchen, von vorneherein im Hier & Jetzt AUSGEGRENZT.
Der derzeitige, mich beunruhigende Wortlaut:
„(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen gemäß den Absätzen 1 und 2, 2. die Grundsätze einer angemessenen Vergütung für den Einsatz von Kommunikationshilfen gemäß den Absätzen 1 und 2, 3. die geeigneten Kommunikationshilfen, mit Hilfe derer die in den Absätzen 1 und 2 genannte Verständigung zu gewährleisten ist, und 4. ob und wie die Person mit Hör- oder Sprachbehinderung mitzuwirken hat.“
Mit freundlichen Grüßen
Christine
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30. Januar 2017
um 14:42 Uhr
From: kanzleiabsendung@bmjv.bund.de
Sent: Monday, January 30, 2017 2:42 PM
To: christinesalzer@web.de
Subject: Ihre E-Mail an das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 28. November 2016
Mit freundlichen Grüßen
Kanzleiabsendung
Im Auftrag des
Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
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30. Januar 2017
um 20:01 Uhr
From: christinesalzer@web.de
Sent: Monday, January 30, 2017 8:01 PM
To: kanzleiabsendung@bmjv.bund.de
Subject: Re: Ihre E-Mail an das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 28. November 2016
danke :(
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30. Januar 2017
um 20:34 Uhr
sodass ich die URL Buchstabe für Buchstabe erneut eintippen muss. Wahnsinn: Die Seite ist immer noch offline, aber ihre Offline-Abbildung in der Chrome History ist bereits gelöscht. Vorauseilender Gehorsam durch Chrome ist widerlich.
Nach 20:35 Uhr lässt sich kein Seitenaufruf der BMJV-Seite mehr in der Chrome History abbilden, egal wie oft ich den Seitenaufruf aktualisiere, grad so als ob ich nie versucht hätte sie inzwischen aufzurufen. Es ist wie in der Geschlossenen, wenn du versuchst rauszukommen. Die Wände sind dick.
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30. Januar 2017
um 21:13 Uhr
21:13 Uhr MS Edge:
21:19 Uhr: Aktualisierst du die Seite, aktualisiert sich der Verlauf ontop und ontime.
Schön wäre, wenn JEDE AKTUALISIERUNG wenigstens summarisch nachvollziehbar wäre wie beim Datensaurier Firefox.
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30. Januar 2017
um 21:29 Uhr
21:29 Uhr Firefox:
ZWEI MINUTEN LADEZEIT, aber Sortierung nach "meistbesucht".









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