Die Cannabiszulassung ist zumindest ein erster Türöffner auf dem Weg zum Aufdecken des staatlich sanktionierten systemimmanenten Arzneimittelmissbrauchs in Deutschland. Denn Cannabis kennt ja nun wirklich jeder. Die Mischpreisbildung ist der zweite Schritt.
Hat Cannabis neuroleptisches Potenzial? Welche Neuroleptika unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz?
Michael Todt, Fachgebietsleiter Betäubungsmittelangelegenheiten bei Ärzten und Apothekern, Abteilung Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Wissenschaftliche Informationen zur Behandlung von Erkrankungen und Symptomen mit nicht zugelassenen Cannabisarzneimitteln (insbesondere Blüten) stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Übersicht zur Anwendung von Cannabisprodukten findet sich z.B. im JAMA. 2015 Jun 23-30;313(24):2456-73 unter dem Titel Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis, verfasst von Whiting PF, et al..
Ärztinnen und Ärzte sollten sich in eigener Verantwortung über den wissenschaftlichen Sachstand informieren. Das BfArM kann, wie bei anderen Arzneimitteln auch, keine Therapieempfehlungen zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln geben.
Weiterführende Informationen finden sich u.a. auf der Internetseite der kanadischen Behörde Health Canada unter dem Titel „Information for Health Care Professionals“. Das BfArM übernimmt keinerlei Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen.
Die Übersicht zu den verschreibungsfähigen Stoffen, die der Betäubungsmittelgesetzgebung unterliegen, findet sich in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes.
Wie ist das grundsätzliche Einordnen eines Neuroleptikums als Wirkstoff, der aufgrund seiner Substanzklasse dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, angesichts der Mischpreisforderung des Unternehmens zu bewerten?
Dinesh K Mehta, Medical Writer, European Medicines Agency (EMA):
Ich antworte hiermit auf Ihre Frage vom 18.06.2017 bezüglich des Einordnens von Arzneimitteln gemäss des Betäubungsmittelgesetzes mit Hinblick auf die Preispolitik.
Sowohl das Einordnen von Arzneimitteln als auch Übereinkünfte bei der Preisfestlegung unterliegen der Verantwortung der nationalen Behörden in Deutschland. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ist nicht in diese Entscheidungen involviert, weshalb ich Ihnen leider keine relevanten Informationen zu diesem Thema zukommen lassen kann.
Ich würde Ihnen vorschlagen Ihre Frage an einen Pharmazeuten in Deutschland zu richten, der in der Lage sein könnte, die Handhabung von Einordnung und Preisfestlegung zu erklären. Ein Pharmazeut kann Ihnen beantworten, wo sie ausserdem mehr Informationen dazu finden können.
Sie könnten ausserdem in Betracht ziehen, die Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu besuchen. Falls sich dort keine Antwort dazu finden lässt, können Sie über die Webseite auch direkt Kontakt mit Mitarbeitern des BfArM aufnehmen. Die Webseite des BfArM finden Sie unter folgendem Link: http://www.bfarm.de/DE/Home/home_node.html
Ich bedaure, dass ich Ihre Frage nicht besser beantworten kann, da sie nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Ich hoffe es gelingt Ihnen die gewünschten Informationen durch einen Pharmazeuten oder das BfArM zu erhalten.
Welche Staaten listen Neuroleptika bereits als Betäubungsmittel? Das ist die derzeit noch unbeantwortete Anfrage bei der GHO, der Institution der WHO resp. UNO, die für Gesundheitsmonitoring weltweit verantwortlich ist. Meine Hoffnung ist, dass die GHO durch Mitsprache der U S Food and Drug Administration (FDA) konsequenter als das Bundesministerium für Verbraucherschutz Medizinrecht gestaltet.
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