- Räumliche Nähe (Telemedizin kann NIE ganzheitlicher als der eigene Nachbar sein),
- Bereitschaft
- das Wahrscheinlichste und nicht das Schlimmste anzunehmen,
- loszulassen wenn er Widerstand spürt statt nachdrücklicher zu intervenieren
- endlose Geduld auch wenn das Wartezimmer voll ist,
- Neugier auf ihm bis dahin unbekannte Möglichkeiten,
- Ehrlichkeit sich selbst gegenüber, wenn er überlastet ist,
- Vornamen im Team, die in der Biografie des Patienten positiv belegt sind.
- ob es ihm besser oder schlechter geht und
- ob er sich geborgen oder ausgeliefert fühlt.
Eine perfekte Operation mag zwar für den Arzt sprechen, nützt dem Patienten aber nicht unbedingt. Weniger ist oft mehr und zwar langfristig mehr. Der schnelle Erfolg darf nicht das einzige Ziel sein. Krankheit ist immer auch Biografie und nicht nur Gegenstand für Qualitätssicherung. Und wenn eine dringlich eingebrachte Hilfe gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, ist der Helfer inkompetent.
Entscheidend ist der Zugewinn an Selbstbestimmtheit, die die für den Arzt aufgewendete Zeit ihm im eigenen Lebenskreis ermöglicht.
Grund, einen Arzt
- weiterzuempfehlen: Um Alternativen abgleichen zu können, falls der Arzt methoden- statt klientenzentriert arbeitet.
- NICHT weiterempfehlen: Eifersucht.
Faktoren, wie ein Patient erstmalig einen neuen Arzt/ Praxis auswählt:
- Stimme am Telefon (Klientenzentriertheit, Gelassenheit),
- Bild auf Homepage (Ausgeruhtheit),
- Angebotsprofil (Methodensicherheit),
- mittlere Wohnlage (hohe Miete zwingt zu aggressiver Therapie)
Wer darf die medizinische Leistung/ Kompetenz eines Arztes beurteilen?
- Der Nutznießer,
- der Leistungsträger und
- die Leistungserbringer, die auf seine Zuarbeit angewiesen sind,
- die unmittelbaren Nachbarn, neben denen er seine Praxis betreibt,
- der Berufsverband,
- die Presse und
- hinzugerufene Richter.
Unterscheiden sich die Urteile, schmälert das nicht die jeweilige Zuverlässigkeit des Urteils, sondern beschreibt eher die Involviertheit des jeweils Urteilenden. Am zuverlässigsten wäre also der in seinem Urteil, der sämtliche Sichtweisen des relevanten Zeitraums zusammenfasst = Groken.
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