Mittwoch, 2. September 2020

10:17 Das #BfARM ist noch nicht bereit, sie als #Betäubungsmittel zu listen. Damit gilt Tod unter Beatmung nicht als #Psychiatrietod. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Ist der Dativ Absicht? Oder war das wer wen wem nur zum Innehalten gedacht? Mir ist bewusst, das jemand, der als 33jähriger in der Psychiatr...