Montag, 4. Juni 2018

FB 9:35 5 Jahre später ist es nun normal, wenn dich jemand nach 5 Gesprächsminuten als schwerkrank und nicht förderfähig einstuft: Arbeitsamtsgutachten korrigieren so Arbeitslosenstatistik. Als Lösung bekommst du daraufhin von der Rehastelle der Arbeitsagentur die Unterbringung in einer medizinischen Rehaeinrichtung empfohlen, der nicht zwingend die berufliche Reha zu folgen braucht. Denn die müsste im Gegensatz zur medizinischen Reha das Arbeitsamt finanzieren. #Teilhabe #Aufenthaltsbestimmung

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Ist der Dativ Absicht? Oder war das wer wen wem nur zum Innehalten gedacht? Mir ist bewusst, das jemand, der als 33jähriger in der Psychiatr...