Es verletzt
- bereits aufgrund der nicht mit sexistischer Satire begründbaren Kommentare den Ehrenkodex der internationalen Journalistenföderation und
- die in der UN-Behindertenrechtskonvention fixierten Persönlichkeitsrechte zumindest eines Behinderten. Denn Langhans hat sich an anderer Stelle 2011 als geistig behindert bezeichnet.
Das Veröffentlichen des Materials ist mindestens genauso menschenverachtend wie das Zwangseinweisen politischer Gegner.
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