Freitag, 19. Januar 2018

BND: sinnlich oder sinnvoll?

Ich habe den Verdacht, dass dieses Video nicht vollständig von sämtlichen Abgebildeten freigegeben und teilweise sogar ohne deren Wissen aus Überwachungsmaterial gewonnen wurde.

Es verletzt
  • bereits aufgrund der nicht mit sexistischer Satire begründbaren Kommentare den Ehrenkodex der internationalen Journalistenföderation und 
  • die in der UN-Behindertenrechtskonvention fixierten Persönlichkeitsrechte zumindest eines Behinderten. Denn Langhans hat sich an anderer Stelle 2011 als geistig behindert bezeichnet. 
Dass Langhans dann in den Dschungelcamp ging, entschuldigt das Video nicht, sondern ist Folge dieser Verletzung.

Das Veröffentlichen des Materials ist mindestens genauso menschenverachtend wie das Zwangseinweisen politischer Gegner.

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