Montag, 26. November 2018

FB 14:20 Hast du eine Vollmacht vom Untergebrachten dazu erhalten? Wenn ja, würde ich die Aufstellung der veränderten Kosten fordern, um mit dem Leistungsempfänger abzusprechen, worauf er zu verzichten bereit wäre, falls keine Kostenübernahme, Gesamtleistungsübernahme oder ein Outsourcen von Leistungsanteilen durch weitere Träger denkbar sind. Ein weiterer Schritt wäre das Sozialgericht, um Geiselnahme durch den Leistungserbringer auszuschließen wie sie in anderen Zwangstherapiebereichen Usus zu sein scheint. Alldas wie gesagt setzt eine reproduzierbare Absprache zwischen dir und dem Leistungsempfänger voraus, bei der du nachweist, dass du dem Schutzbefohlenen keine Neuroleptika einverleiben lässt, um ihn gefügig zu machen. Der dabei aussichtsreichste Gerichtsstandort ist Strassburg, zumal der Vatikan nur für das Jüngste Gericht zuständig ist.

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Dann muss die Ukraine ja regelrecht aufblühen, seitdem keine Russen mehr dort um politisches Asyl bitten. @blackrock https://t.co/WCoNu3nYO...