Sonntag, 15. Dezember 2019

17:54 Das Recht am eigenen Bild beginnt in dem Moment, in dem man die Kamera auf eine Menschengruppe hält. Es gibt genügend neutrale Bildhintergründe, die Anwesenden Anonymität ermöglichen. Das Kamerateam hat die Auseinandersetzung billigend in Kauf genommen und die Frau benutzt. Presserechtlich ist das so nicht überall umsetzbar, selbst wenn die Dame dazu #nazisraus schreit. Dem Team ist so vorzuwerfen vorsätzlich UND investigativ / manipulativ Konflikte zu schüren, weil es ursprünglich keine eigene Message hatte oder zulassen wollte. In Deutschland würden sich andernfalls viele PsychKG-Einweisungen vermeiden lassen. Leider klagen zu wenige Betroffene beim Presserat.

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Dann muss die Ukraine ja regelrecht aufblühen, seitdem keine Russen mehr dort um politisches Asyl bitten. @blackrock https://t.co/WCoNu3nYO...