Gleichstellung von BU-Rentnern entsprechend der UN-BRK
(Daheim statt Heim)
Beim Wohngeldantrag soll der tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbetrag und nicht nur maximal 10 Prozent des Einkommens berücksichtigt werden, da Berufsunfähigkeits-Rentner zwingend den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung mitzuzahlen haben. Diese Inklusion des Arbeitgeberanteils in die Wohngeldberechnung- verhindert die Wohnungslosigkeit, die jeden 5. Angst-Erkrankten (jeden 500. Dresdner) betrifft,
- verringert dadurch die Kosten für Unterbringungen / Gefangennahmen in steuerfinanzierte Parallelwelten und
- treibt so die Ratifizierung der UN-BehindertenRechtsKonvention voran.
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Zustimmung: Datenschutz ja
Mitzeichnungsfrist: Wochen
Hinweis: Sollten Sie eine vorzeitige Löschung der Petition wünschen und/oder möchten Sie die Veröffentlichung zurückziehen, wenden Sie sich bitte an onlineredaktion@dresden.de
#176

#143
19:45:56 Uhr überMitteilung der WHO |
Fast die Hälfte der Todesfälle hat nun eine aufgezeichnete Ursache.
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